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Jahrespressekonferenz 2012

Datum: 19.04.2012

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 19.04.2012

I.      Geschäftsentwicklung

1. Verfahrenseingänge

Die Zahl der Verfahrenseingänge ist im Geschäftsjahr 2011 - wie schon in den Vorjahren - insgesamt rückläufig und spiegelt damit einen allgemeinen Trend in der Verwaltungsgerichtsbarkeit wider.

Sind im Geschäftsjahr 2010 noch 3.552 Verfahren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingegangen, so waren es im Geschäftsjahr 2011 noch 3.239 Verfahren (= ca. 8,8 % minus). Allerdings sind innerhalb der Verfahrensarten unterschiedliche Tendenzen festzustellen.

So sind die Eingänge bei den Asylverfahren - auch hier einer allgemeinen Entwicklung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit folgend - angestiegen, wie dies schon im Vorjahr festzustellen war. Allerdings hielt sich der Anstieg der Asylverfahren (887 Asylverfahren im Geschäftsjahr 2011 gegenüber 829 Asylverfahren im Geschäftsjahr 2010) mit knapp 7 % deutlich in Grenzen. Nachdem die Steigerungsquote im Bereich der Asylverfahren im Geschäftsjahr 2010 im Verhältnis zu den Neueingängen im Vorjahr 44 % betrug, war im Geschäftsjahr 2011 mit einer höheren Eingangszahl im Asylbereich gerechnet worden. Ob angesichts des nunmehr geringeren Anstiegs im Geschäftsjahr 2011 von einer längerfristigen Konsolidierung der Asyleingangszahlen ausgegangen werden kann, erscheint insbesondere im Hinblick auf die jüngsten politischen Umbrüche in einigen Maghreb-Ländern und Ägypten (Stichwort: arabischer Frühling) sowie die politische Entwicklung in Syrien, Irak und Afghanistan fraglich.

Bei den allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten (VRS) hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Geschäftsjahr 2011 mit 2.352 Verfahrenseingängen gegenüber 2.723 Verfahrenseingängen im Geschäftsjahr 2010 einen Rückgang um ca. 13,6 % zu verzeichnen. Ursache hierfür waren - wie schon im Vorjahr - merklich geringere Eingänge in Verfahren um die Vergabe von Studienplätzen (sogenannte NC-Verfahren) im Geschäftsjahr 2011 (252 Verfahrenseingänge gegenüber 487 Verfahrenseingängen im Geschäftsjahr 2010) und - abgesehen von einer geringfügigen Erhöhung der Anzahl der Verfahren aus dem Ausländerrecht - insgesamt geringere Verfahrenseingänge in den übrigen allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten.

2. Erledigungen

Seit der Schließung zweier Spruchkörper zur Jahresmitte 2010 verfügt das Verwaltungsgericht Karlsruhe über 12 Kammern, wobei drei Kammern personengleich besetzt sind. Diese haben im Geschäftsjahr 2011 insgesamt 3.367 Verfahren erledigt, davon 2.528 allgemeine Verwaltungsrechtsstreitigkeiten und 839 Asylverfahren. Mit diesen Erledigungszahlen bleibt das Verwaltungsgericht hinter den Erledigungsergebnissen des Jahres 2010 (insgesamt 3.651 Erledigungen, davon 3.008 allgemeine Verwaltungsrechtsstreitigkeiten und 643 Asylverfahren) mit insgesamt 284 Verfahren zurück. Die Gründe hierfür liegen in einem versetzungs-, krankheits- und todesfallbedingten Ausfall von richterlichem Personal in einer Größenordnung von 2,5 Arbeitskraftanteilen (AKA) zum Stichtag 31.12.2011 (näheres unter g.).

      3. Anhängige Verfahren

Die 12 Kammern des Verwaltungsgerichts Karlsruhe haben im Geschäftsjahr 2011 den Gesamtbestand an anhängigen Verfahren zum Stichtag 31.12.2011 auf 2.382 Verfahren verringern können. Auch hier ist allerdings zwischen den einzelnen Verfahrensarten zu unterscheiden. Konnte der Bestand an allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten gegenüber dem Vorjahr (1.933 allgemeine Verwaltungsrechtssachen) auf 1.757 zurückgeführt werden, so ist der Bestand an anhängigen Asylverfahren leicht auf 625 Asylverfahren angewachsen (gegenüber 577 Asylverfahren im Geschäftsjahr 2010), was auf den oben beschriebenen Anstieg der Asylverfahrenseingänge zurückzuführen ist.

4. Verfahrensdauer

Im Bereich der asylgerichtlichen Klageverfahren konnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit einer Laufzeit von durchschnittlich 8,6 Monaten (gegenüber 9,1 Monaten im Geschäftsjahr 2010) eine Reduzierung der Verfahrensdauer erreichen. Hingegen verlängerte sich die Verfahrensdauer der Klageverfahren in allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten (9,5 Monate gegenüber 8,3 Monate im Geschäftsjahr 2010); ein Grund für diese Entwicklung dürfte darin liegen, dass die Spruchkörper des Gerichts angesichts geringerer Eingangszahlen im Geschäftsjahr 2011 ihr Augenmerk verstärkt auf die Erledigung sogenannter Altverfahren richten konnten. Diese überjährig anhängigen Verfahren bedürfen regelmäßig eines höheren Bearbeitungsaufwands.

Bei den verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren konnten die VRS-Verfahren in durchschnittlich 3,2 Monaten erledigt werden (Vorjahr: 4,0 Monate), die asylgerichtlichen Eilverfahren wurden in durchschnittlich 2,1 Monaten erledigt (Vorjahr: 1,2 Monate).

5. Ausgang der Verfahren

Die Quote der stattgebenden Entscheidungen ist in Klageverfahren bei den allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten von 5,5 % im Geschäftsjahr 2010 auf 9,9 % im Geschäftsjahr 2011 gestiegen. Bei den asylgerichtlichen Hauptsacheverfahren hat sich die Stattgabequote mit 9,7 % gegenüber dem Vorjahr (14,0%) deutlich reduziert. Bei den Eilverfahren hat sich gegenüber dem Vorjahr folgende Änderung ergeben: In den allgemeinen Verwaltungsstreitsachen stieg die Stattgabequote von 5,0 % im Geschäftsjahr 2010 auf 10,9 % im Geschäftsjahr 2011; bei den asylgerichtlichen Eilverfahren stieg die Stattgabequote von 15,3 % in 2010 auf 18,4 % im Geschäftsjahr 2011.     

Bei einer Würdigung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass sich insgesamt 52 % der Klageverfahren und 22,5 % der Eilverfahren auf sonstige Weise (durch Vergleich, Hauptsacheerledigung nach § 161 VwGO oder Rücknahme) erledigten. Lediglich 48 % der Klageverfahren und 77,5 % der Eilverfahren bedurften einer streitigen Entscheidung durch einen Spruchkörper des Gerichts.

6. Tätigkeitsbereich

Anders als im Vorjahr bildeten im Geschäftsjahr 2011 im Bereich der allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten die ausländerrechtlichen Verfahren (258) den größten Block an Eingängen (Vorjahr: 255 Verfahrenseingänge). Erst an zweiter Stelle (252) folgen die Verfahren wegen Vergabe von Studienplätzen (NC-Verfahren; Vorjahr: 487 Verfahren). In der Reihenfolge unverändert geblieben sind die VRS-Verfahren wegen Sportwetten (197 Verfahren) und die VRS-Verfahren wegen Baugenehmigung (182 Verfahren).

Bei den Asylverfahren bildeten der Irak, Serbien und Afghanistan die drei eingangsstärksten Herkunftsländer. Die Asylverfahren aus dem Herkunftsland Türkei fielen zahlenmäßig auf den vierten Platz ab (2010: zweitstärkstes Herkunftsland).

II.   Personalsituation

Am 31.12.2011 waren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe 28 Richter (Vorjahr: 30) mit 26,75 Arbeitskraftanteilen (AKA) tätig (Vorjahr: 29,25 AKA); davon 17 Richterinnen und 11 Richter.

Zwei Richterinnen und ein Richter versahen ihren Dienst in Teilzeitbeschäftigung.

Ende August 2011 verstarb ein beim Verwaltungsgericht Karlsruhe langjährig tätiger verdienter Vorsitzender Richter im Alter von 57 Jahren.

Zum 28.11.2011 wurde ein beim Verwaltungsgericht Karlsruhe tätiger Vorsitzender Richter an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg versetzt.

Zum 01.02.2011 wechselte eine Proberichterin an das Sozialgericht Karlsruhe.

Zum 01.01.2011 bzw. 01.08.2011 begannen drei junge Proberichterinnen ihre berufliche Laufbahn in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg und traten ihren Dienst beim Verwaltungsgericht Karlsruhe an.

Im Geschäftsjahr 2011 betrug das Durchschnittsalter der Richterschaft des Verwaltungsgerichts Karlsruhe 50 Jahre.


III.   Tätigkeit der Pressestelle

Im Jahr 2011 hat die Pressestelle in 19 und in diesem Jahr in bisher sieben Pressemitteilungen über die Terminierung und den Ausgang von Verfahren informiert. Die Pressemitteilungen werden jeweils am Tag der Herausgabe auch in die Homepage des Verwaltungsgerichts eingestellt. Sie erhalten dort grundsätzlich einen Verweis (Link) auf die - anonymisierte - Entscheidung im Volltext. Wirksam ist dieser Verweis in der Regel erst am übernächsten Tag, u.U. auch erst einige Tage später, da die anonymisierte Entscheidung zunächst in eine Datenbank außerhalb des Verwaltungsgerichts eingestellt werden muss.

Für sonstige Auskünfte zum Stand einzelner Verfahren stehen die Mitarbeiter der Pressestelle des Verwaltungsgerichts jederzeit gerne zur Verfügung.


IV.  Rückblick auf Entscheidungen im Jahr 2011 und in den ersten Monaten des neuen Jahres

1.    Sinsheim: Krematorium darf vorläufig nicht weitergebaut werden

In mehreren Verfahren war das Verwaltungsgericht Karlsruhe 2011/2012 mit dem geplanten Bau eines Krematoriums im Sinsheimer Bebauungsplangebiet "Oberer Renngrund"   befasst. Mit rechtskräftigem Urteil vom 04.05.2011 (5 K 2976/09 - Pressemitteilung Nr. 9/2011) wies die 5. Kammer eine Klage gegen die - aufgrund von Nachbarwidersprüchen - erfolgte Aufhebung einer der Bauherrin erteilten Baugenehmigung zur Errichtung des Krematoriums ab. In ihrer Begründung führte die Kammer aus, die Auswirkungen eines Krematoriums seien mit der Zweckbestimmung des Gewerbegebiets nicht vereinbar.

Nachfolgend änderte die Stadt Sinsheim den Bebauungsplan. Für die Grundstücke, auf denen das Krematorium betrieben werden soll, wurde ein Sondergebiet für eine Feuerbestattungsanlage festgesetzt. Mit Beschluss vom 14.02.2012 (5 K 3000/11 - Pressemitteilung Nr. 6/2012) hat die 5. Kammer die im Anschluss (neu) erteilte Baugenehmigung für das Krematorium vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Erfolgsaussichten des Widerspruchs eines Grundstücksnachbarn gegen die Genehmigung seien offen. Da durch die Fertigstellung des bislang als Rohbau errichteten Krematoriums nur schwer rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden, überwögen die Interessen des Grundstücksnachbarn die Belange des Krematoriumsbetreibers. Der Krematoriumsbetreiber hat gegen den Beschluss Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

2.    Sinzheim: Erfolgreicher Eilantrag gegen Alkoholsperrzone bei Straßenfest

Im August hat die 6. Kammer dem Eilantrag eines Besuchers eines Straßenfestes in der Gemeinde Sinzheim stattgegeben, der sich gegen die von der Gemeinde anlässlich des Festes angeordnete Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr mitgeführter alkoholischer Getränke gewandt hat (6 K 2261/11 - Beschluss vom 25.08.2011 - Pressemitteilung Nr. 13/2011). Das Gericht kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, das verbotene Verhalten stelle keine hinreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dar. Weiter sei davon auszugehen, dass die Adressaten der Allgemeinverfügung in der Mehrzahl nicht störende Personen seien.

3.    Heidelberg: Beschränkung der Außengastronomie in der Altstadt rechtmäßig

In zwei Urteilen vom 20.09.2011 hat die 4. Kammer die Klagen von zwei Gaststättenbetreibern gegen die Beschränkung der Außenbewirtschaftung in der Heidelberger Altstadt abgewiesen. Die beiden Gastwirte, die in der Unteren Straße in Heidelberg Gaststätten mit - durch Sondernutzungserlaubnis gestatteter - Außenbewirtschaftung betreiben, wandten sich gegen Verfügungen der Stadt Heidelberg, mit denen ihnen untersagt wird, über die von der erlaubten Außenbewirtschaftung umfassten Flächen und Zeiten hinaus eine Außenbewirtschaftung in der Form durchzuführen, dass sie dort Gäste bewirteten oder es zuließen, dass Gäste dort die in ihren Gaststätten erworbenen Getränke konsumierten. In ihrer Begründung hat die Kammer u.a. ausgeführt, an warmen Sommerabenden sei auf der Unteren Straße weder für Fußgänger noch für Rettungsfahrzeuge ein Durchkommen möglich gewesen, daher sei die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt gewesen (4 K 2211/10, 4 K 2737/10 - Pressemitteilung Nr. 14/2011).

Die Kläger haben gegen die Urteile Anträge auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt, über die noch nicht entschieden ist.

4.    Stellenbesetzung beim Bundesgerichtshof vorläufig gestoppt

Mit Beschluss vom 24.10.2011 hat die 4. Kammer die beabsichtigte Ernennung eines Richters am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof vorläufig gestoppt. In ihrer Begründung hat die Kammer ausgeführt, nach derzeitiger Sach- und Rechtslage spreche einiges dafür, dass die dienstliche Beurteilung des Antragstellers, die der Auswahlentscheidung zugrunde liege, rechtsfehlerhaft sei und deshalb die Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahlentscheidung offen seien (4 K 2146/11 -Pressemitteilung Nr. 15/2011).

5.    Rastatt: Weihnachtsmarkt konnte wie geplant stattfinden

Im November hat die 6. Kammer drei Eilanträge abgelehnt, die auf die Zuteilung von Standplätzen auf dem am 25.11.2011 begonnenen Rastatter Weihnachtsmarkt gerichtet waren. Die Antragsteller haben geltend gemacht, es bestehe der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung bestimmte Schausteller bevorzuge. Das Gericht kam in seinen Entscheidungen zu dem Ergebnis, die Auswahlentscheidung der Stadt Rastatt sei rechtlich nicht zu beanstanden. Für die getroffene Auswahlentscheidung sei eine etwaige Befangenheit einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung nicht kausal. Denn die Stadt habe glaubhaft gemacht, dass die besagte Mitarbeiterin nur am Rande beteiligt gewesen sei und insbesondere keine Letztentscheidungskompetenz besessen habe (6 K 2937/11, 6 K 2938/11 und 6 K 2993/11 - Pressemitteilung Nr. 16/2011).

Die in den Verfahren 6 K 2937/11 und 6 K 2938/11 eingelegten Beschwerden wurden vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Verfahren 1 S 3187/11 und 1 S 3219/11 mit Beschlüssen vom 07.12.2011 sowie 08.12.2011 zurückgewiesen. Im Verfahren 6 K 2993/11 wurde keine Beschwerde eingelegt.

6.    Verbot bestätigt: Direktvermarktung von Rohmilch nur in engen Ausnahmefällen

Mit Urteil vom 16.11.2011 hat die 5. Kammer eine Klage abgewiesen, mit der ein Vollerwerbslandwirt erreichen wollte, dass er weiterhin Rohmilch mittels eines Automaten an Verbraucher verkaufen kann. Das zuständige Landratsamt hatte ihm die Abgabe an seiner 2 km vom Stall entfernten Hofstelle untersagt. Mit dem Urteil hat die Kammer eine Entscheidung bestätigt, die sie zuvor im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes getroffen hat (Beschluss vom 29.03.2010, 10 K 312/10; vgl. Pressemitteilung vom 06.04.2010). In den Gründen führt die Kammer aus, nach den europarechtlich zugelassenen bundesdeutschen Vorschriften sei es grundsätzlich verboten, Rohmilch an Verbraucher abzugeben. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme erfülle der Kläger nicht (5 K 1869/10 - Pressemitteilung Nr. 4/2012).

Der Kläger hat gegen das Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt, über den noch nicht entschieden ist.

V.   Ausblick auf anhängige Verfahren, die voraussichtlich im Jahr 2012 entschieden werden

1.    Zwangskastration für freilaufende wilde Katzen?

Die Klägerin ist ein eingetragener Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Population wildlebender Hauskatzen einzudämmen, und sich daher für eine aktive Kastrationspolitik freilaufender Katzen in Karlsruhe einsetzt. Mit ihrer gegen die Stadt Karlsruhe gerichteten Klage (3 K 2151/11) möchte sie erreichen, dass die Stadt eine Kastrationsverordnung erlässt, nach der frei lebende Katzen ab dem 5. Lebensmonat mittels Tätowierung oder Mikrochip zu kennzeichnen und zu kastrieren sind. Der Verein macht geltend, die Vermehrung freilaufender wilder Katzen sei zu bekämpfen, weil für streunende Katzen die Gefahr der Unterernährung und ein hohes Risiko lebensbedrohlicher Erkrankungen bestehe. Krankheitserreger könnten auf bisher gesunde freilaufende Hauskatzen und Menschen übertragen werden. Die Stadt Karlsruhe wendet sich gegen die Klage mit der Begründung, für die Verordnung zur Kastration wild lebender Katzen fehle es bereits an einer gesetzlichen Grundlage.

Die mündliche Verhandlung findet am 26.04.2012 statt.

2.    Erweiterung eines Beachclubs im Industriehafen Mannheim

Der 2007 genehmigte Beach Club mit Cafe und Restaurant liegt im Industriehafen Mannheim. In dieser sog. „Strandgastronomie“ finden auch Open Air-Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Die Zahl der Personen, die anwesend sein dürfen, ist in der Baugenehmigung auf 200 beschränkt. Die Klage eines benachbarten Gewebetreibenden gegen die Baugenehmigung blieb erfolglos (Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08.09.2009 - 1 K 1424/08 -; Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10.03.2010 - 3 S 2303/09 -). 

2010 erteilte die beklagte Stadt Mannheim dem Beach Club eine Änderungsbaugenehmigung, mit der die zulässige Zahl gleichzeitig in der Strandgastronomie anwesender Gäste von 200 auf 800 erhöht wurde. Hiergegen wenden sich zwei benachbarte Gewerbetreibende mit ihren Klagen (1 K 858/11 und 1 K 1069/11). Die von dem vergrößerten Beach Club ausgehenden Belästigungen, insbesondere auch durch den Zu- und Abgangsverkehr (Lärm, weggeworfener Müll usw.) seien unzumutbar.

Die mündliche Verhandlung findet am 03.05.2012 statt.

3.    Wer trägt die Kosten von Kabelverlegungen im Rahmen der Kombilösung?

Die Klägerin, die Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG), baut für die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) und die Stadt Karlsruhe den Stadtbahntunnel (Kombilösung). Im Rahmen der Bauarbeiten muss ein baden-württembergischer Kabelnetzbetreiber seine Kabel verlegen. Der Kabelnetzbetreiber beziffert die Kosten hierfür auf 1.238.323,03 € und macht diese mit Teilrechnungen bei der Klägerin geltend. Mit ihrer gegen den Kabelnetzbetreiber erhobenen Klage (3 K 3430/11) wendet sich die Klägerin hiergegen. Sie will festgestellt wissen, dass der beklagte Kabelnetzbetreiber keine Erstattung von Kosten beanspruchen kann, die ihm im Zusammenhang mit der Verlegung, Veränderung oder Sicherung seiner Telekommunikationslinien anlässlich der von der Klägerin betriebenen Erstellung des Stadtbahntunnels entstehen.

Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

4.    Zumutbarkeit von Gaststättenlärm in der Karlsruher Oststadt

Der Kläger betreibt in der Oststadt von Karlsruhe seit 2008 eine Gaststätte. Nach einem Umbau erhielt er im März 2011 eine neue gaststättenrechtliche Erlaubnis, mit der der Beginn der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung des Lokals auf 22.00 Uhr festgelegt wurde. Zuvor hatten sich mehrere Nachbarn wiederholt über Lärmbelästigungen beschwert. Mit seiner Klage (3 K 2155/11) wendet sich der Gastwirt gegen diese Beschränkung. Er macht geltend, es sei nicht einzusehen, warum der Beginn der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung seines Lokals gegenüber der allgemeinen Sperrzeitregelung der Gaststättenverordnung vorverlegt werden solle. Die Voraussetzungen für eine Sperrzeitverlängerung lägen nicht vor. Ein von ihm eingeholtes schalltechnisches Gutachten gelange zu dem Ergebnis, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit eingehalten würden.

Eine mündliche Verhandlung wird voraussichtlich im 3. oder 4. Quartal 2012 stattfinden.

5.    Zuschüsse für das Neue Schloss in Baden-Baden

Die Klägerin, eine niederländische Gesellschaft im Besitz einer kuwaitischen Unternehmerfamilie, ist seit 2003 Eigentümerin des Neuen Schlosses in Baden-Baden, das seit 1995 als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung in das Denkmalbuch eingetragen ist. Sie begehrt für die Restaurierung des Schlosses - über bereits gewährte Zuschüsse hinaus - die weitere Gewährung von Zuschüssen in Höhe von ca. 500.000,00 € aus dem Denkmalförderprogramm des Landes Baden-Württemberg (6 K 85/12).

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist im 3. Quartal 2012 vorgesehen.

6.    Baden-Baden: Nachbarklage gegen die Aufstockung eines Hauses

Die Klägerin wendet sich gegen eine Baugenehmigung, die der Beigeladenen zur Aufstockung ihres (Nachbar-)Hauses um ein weiteres Stockwerk erteilt wurde. Die Klägerin macht geltend, durch die Aufstockung verliere ihre Erdgeschosswohnung die einzige Tageslichtquelle und das einzige Fenster mit einigermaßen unverstellter Sicht über die Dächer der Altstadt und auf den Annaberg. Das Bauvorhaben halte nicht den erforderlichen Abstand ein und verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Mit Beschluss vom 08.03.2011 (8 K 371/11) hat die 8. Kammer den Vollzug der Baugenehmigung vorläufig außer Kraft gesetzt, mit Beschluss vom 01.06.2011 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf die Beschwerde der Stadt Baden-Baden und der Beigeladenen hin diesen Beschluss geändert und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt (3 S 995/11).

Über das Hauptsacheverfahren wird die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe voraussichtlich im 2. Halbjahr 2012 entscheiden.

7.    Denkmalschutz vor Solarenergie?

Die Klägerin ist Eigentümerin eines in die Kulturdenkmalliste der Gemeinde eingetragenen Alt-Wohngebäudes mit umgebauter Scheune aus dem Jahr 1736 in Waldbrunn-Schollbrunn. Sie wendet sich gegen die Anordnung der Beseitigung bereits errichteter Photovoltaikanlagen auf einem Teil der Dachflächen des Wohnhauses. Die Klägerin macht u.a. geltend, es handele sich bei dem Wohngebäude nicht um ein Kulturdenkmal. Ferner verkenne die Entscheidung die Bedeutung des Umweltschutzes (5 K 3434/11).

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist in der 2. Jahreshälfte 2012 vorgesehen.

8.    Beanstandung von Internetseiten

Der Kläger begehrt die Aufhebung eines Bescheids des Landesamts für Kommunikation Baden-Württemberg, in dem beanstandet wird, dass ein von ihm betriebenes Internetangebot gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoße, weil dieses auf Webseiten mit pornografischem Inhalt verlinke. Der Kläger macht u.a. geltend, er habe sich durch expliziten Hinweis im Impressum seiner Seiten ausdrücklich von Verlinkungen zu fremden Inhalten distanziert. Auch sei es ihm nicht zumutbar, jede Sekunde die eigene Internetpräsenz auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen (5 K 3496/10).

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist im 2. Quartal 2012 vorgesehen.

9.    Wiesloch: Klage gegen Aufhebung der unechten Teilortswahl

Die ehemaligen Gemeinden Baiertal und Schatthausen begehren mit einer Klage die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Beschlusses des Gemeinderats der Großen Kreisstadt Wiesloch, mit dem die bisher in der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt vorgesehene unechte Teilortswahl zur nächsten regelmäßigen Gemeinderatswahl im Jahr 2014 aufgehoben wurde. Die unechte Teilortswahl ist eine Sonderregelung im Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg, die eine ausreichende Repräsentation einzelner Ortsteile im Gemeinderat sichern soll. Die beiden ehemals selbständigen Gemeinden wurden im Zuge der Kreisreform 1972 nach Wiesloch eingemeindet. Sie sehen durch den angefochtenen Beschluss die angemessene Vertretung ihrer Ortschaften im Gemeinderat gefährdet (5 K 1942/11).

           

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist im 3. Quartal 2012 vorgesehen.

10. Klage gegen Aberkennung des Doktorgrades

Die Klägerin, eine FDP-Politikerin und Mitglied des Europäischen Parlaments, begehrt die Aufhebung einer Verfügung der Universität Heidelberg, mit der diese ihr den Doktorgrad entzogen hat (7 K 3335/11).

Eine Terminierung wird voraussichtlich Ende des Jahres erfolgen.

11. Klage auf Ausgleichbetrag für zurückgenommene Baugenehmigung

Die Klägerin, ein bayrisches Bauunternehmen, begehrt vom Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn einen Ausgleichsbetrag in Höhe von ca. 900.000,00 € für die Rücknahme einer Baugenehmigung, mit der zwei Neubauten für einen Lebensmittelmarkt genehmigt wurden. Die zunächst erteilte Baugenehmigung wurde auf Weisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zurückgenommen, weil der zugrundeliegende Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Verstoßes gegen Ziele der Raumordnung nicht genehmigungsfähig sei (5 K 3112/11).

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist im 4. Quartal 2012 vorgesehen.

12. Darf ein Ziegenbock ins allgemeine Wohngebiet?

Die Klägerin wendet sich gegen eine Verfügung des Landratsamts Enzkreis, mit der ihr die Nutzung von Nebengebäuden als Stallung für Großvieh untersagt wurde. Die Klägerin hält auf ihrem in einem allgemeinen Wohngebiet gelegenen Wohnhausgrundstück den Ziegenbock „Bambi“. Sie macht geltend, die Haltung einer Ziege sei in der dörflich geprägten Gegend ortsüblich und sei auch nicht mit Belästigungen für die Nachbarschaft verbunden (9 K 463/12).

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung erfolgt voraussichtlich im 2. oder 3. Quartal 2012.

 

13. Vergleichsberechnungen bei stationären Aufenthalten in Privatkliniken im Beihilferecht

In der 9. Kammer sind mehrere beihilferechtlichen Verfahren anhängig, in denen es - in unterschiedlichen Konstellationen - um die Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen bei stationären Aufenthalten in Privatkliniken geht. In Abkehr von seiner früheren Praxis stellt das für die Beihilfegewährung zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung seit einiger Zeit eine Vergleichsberechnung an und erkennt die Rechnungen der Privatkliniken nur in der Höhe als beihilfefähig an, wie eine entsprechende Behandlung im Klinikum Stuttgart als dem vom Sitz der Behörde in Fellbach nächstgelegenen (zugelassenen) Krankenhaus der Maximalversorgung in Rechnung gestellt worden wäre. Die Kläger machen geltend, dass eine derartige Vergleichsberechnung, die in den anhängigen Fällen zu einer teilweisen Versagung der beantragten Beihilfe geführt hat, nicht von der Beihilfeverordnung gedeckt sei (u.a. 9 K 1747/11, 9 K 1241/11, 9 K 1713/11).

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung erfolgt voraussichtlich im 2. oder 3. Quartal 2012.

14. Ausweisung einer jungen Kroatin, die seit Jahren ohne Aufenthaltstitel in Deutschland lebt, ohne dass die Ausländerbehörde davon wusste

Die 1992 geborene Klägerin ist kroatische Staatsangehörige. Ein auch für sie von ihrem Vater gestellter Asylantrag wurde 1998 rechtskräftig abgelehnt. Im Jahre 2004 wurde die Klägerin mit ihrem Vater nach Belgrad abgeschoben. Die Ausländerbehörde wurde 2010 durch ein anonymes Schreiben davon informiert, dass sich die Klägerin illegal in Deutschland aufhalte.

Die Ausländerbehörde wies die Klägerin daraufhin aus der Bundesrepublik Deutschland aus, da sie sich mangels Aufenthaltserlaubnis illegal in Deutschland aufhalte. Ihr Verhalten, spätestens alle drei Monate kurz aus Deutschland auszureisen, um wieder visumsfrei einreisen zu können, zeige, dass sie gewusst habe, kein Aufenthaltsrecht zu haben. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Klage (1 K 2548/11). Sie sei sofort nach der Abschiebung von ihrem Vater wieder nach Deutschland geschickt worden. Im Alter von zwölf Jahren nach Deutschland zurückgekehrt, habe sie als Minderjährige geglaubt, sich in Deutschland rechtmäßig aufzuhalten. Sie sei hier vollkommen integriert, ohne dass es wegen der fehlenden Aufenthaltserlaubnis jemals Probleme gegeben habe. Sie lebe seit ihrer Geburt in Deutschland, habe erfolgreich den Hauptschulabschluss gemacht und sei an der Berufsschule Schülersprecherin gewesen. Im Rahmen von Praktika sei sie regulär zur Sozialversicherung angemeldet gewesen.

Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

15. Dienstliche Beurteilung eines Richters am Bundesgerichtshof

Ein Richter am Bundesgerichtshof hat im März 2011 gegen seine dienstliche Beurteilung durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs in einem Hauptsacheverfahren Klage erhoben (4 K 712/11). In einem nachfolgenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat die 4. Kammer auf seinen Antrag hin mit Beschluss vom 24.10.2011 - 4 K 2146/11 - die beabsichtigte Ernennung eines anderen Richters am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof vorläufig gestoppt (siehe oben unter II.4). Gegen diesen Beschluss wurde keine Beschwerde eingelegt.

Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat im Anschluss an den Beschluss der 4. Kammer die Beurteilung des Klägers aufgehoben und durch eine neue Beurteilung ersetzt. Der Kläger hat gegen diese Beurteilung Widerspruch eingelegt und sie im Wege der Klageänderung in das Klageverfahren einbezogen.

Wann über die Klage gegen die neue Beurteilung entschieden wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Zunächst wird der Ausgang des Widerspruchsverfahrens abzuwarten sein.



VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

- ÖFFENTLICH-RECHTLICHE STREITIGKEITEN - 

EINGÄNGE

ERLEDIGUNGEN

BESTAND AM

JAHRESENDE

2011

3239

3367

2382

davon

davon

davon

2352 allg. Verfahren

2528 allg. Verfahren

1757 allg. Verfahren

887 Asylrecht

839 Asylrecht

625 Asylrecht

2010

3552

3651

2510

davon

davon

davon

2723 allg. Verfahren

3008 allg. Verfahren

1933 allg. Verfahren

829 Asylrecht

643 Asylrecht

577 Asylrecht

2009

3796

3619

2609

davon

davon

davon

3219 allg. Verfahren

2933 allg. Verfahren

2218 allg. Verfahren

577 Asylrecht

686 Asylrecht

391 Asylrecht


DAUER DER ERLEDIGTEN KLAGEVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Durchschnittliche Verfahrensdauer:

2011:

9,5 Monate bei Allgemeinverfahren

(2010: 8,3 Monate)

2011:

8,6 Monate bei Asylverfahren

(2010: 9,1 Monate)

DAUER DER ERLEDIGTEN EILVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Durchschnittliche Verfahrensdauer:

2011:

3,2 Monate bei Allgemeinverfahren

(2010: 4,0 Monate)

2011:

2,1 Monate bei Asylverfahren

(2010: 1,2 Monate)


AUSGANG DER KLAGEVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Stattgebende Entscheidungen:

2011:

in Allgemeinverfahren

9,9 %

(2010:  5,5 %)

2011:

in Asylverfahren

9,7 %

(2010:  14,0 %)

AUSGANG DER EILVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Stattgebende Beschlüsse:

2011:

in Allgemeinverfahren

10,9 %

(2010: 5,0 %)

2011:

in Asylverfahren

18,4 %

(2010: 15,3%)


sonstige Erledigungen/PKH

Klage

%

Antrag

%

Gesamt

Vergleich

121

5,2

11

1,1

173

Hauptsacheerledigung § 161

234

11,3

74

7,1

307

Rücknahme

738

35,5

146

14,3

884

PKH-Bewilligung

125

5,4

18

1,7

143


schwerpunktmäßige Eingänge

in 2011

allgemeine Verfahren

Klage/Antrag

Anzahl der Verfahren in 2011

Anzahl der Verfahren in 2010

Ausländerrecht

258

255

Vergabe von Studien-

plätzen (NC)

252

487

Sportwetten

197

192

Baugenehmigung

182

210



Länderzuordnung nach Häufigkeit der    A s y l k l a g e n

Eingang 2011

zum Vergleich:

Eingang 2010

Irak

Serbien

Afghanistan

Türkei

Irak

Türkei

Kosovo

und weitere Verfahren

- hauptsächlich aus afrikanischen und asiatischen Ländern -

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